Datenschutzerklärung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG
1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen
und damit zusammenhängende Dienstleistungen
1. Vertragspartner, Anschrift
1.1 Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Selina Flasch Photography (nachfolgend „SFP“) vertreten durch Selina Flasch.
Wohnhaft in: 5600 St.Johann im Pongau, Wagrainerstraße 6
Telefon: 0664 4563841
Email: studio@selinaflasch.com
Web: www.selinaflasch.com
USt.IDNr.: ATU73383215
1.2 SFP erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch SFP bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4 Angebote von SFP sind freibleibend und unverbindlich.
2. Zahlung
2.1 Bei einer Buchung wird eine Terminreservierungsgebühr von 20% des Paketpreises fällig. Sobald das Geld verbucht ist, wird der Auftrag von beiden Seiten als fixiert angesehen. Spätestens 30 Werktage nach dem Fototermin wird die Restzahlung des Auftragswerts fällig. Alternativ kann dieser Betrag auch am Auftragstag in Bar beglichen werden. Der Zahlungseingang der Anzahlung fixiert die Beauftragung auf beiden Seiten sowie werden durch die Zahlung alle Bedingungen aus diesem Vertrag vom Auftraggeber akzeptiert.
2.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist SFP berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
2.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist SFP – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
2.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
2.5 Das Honorar versteht sich inklusive Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2.6 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. SFP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
2.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
3. Anfahrt und sonstige Kosten
3.1 An- und Abreisen von SFP erfolgen jeweils von Wagrain aus. Bei einer Anreise von höchstens 100km pro Strecke werden die Reisekosten von SFP übernommen. Die jeweiligen zusätzlichen Reisekosten werden im Vertrag festgelegt. Übersteigt die An-und Abreise von SFP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,42 EUR.
3.2 Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.
3.3 Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt
4. Rücktritt des Auftraggebers
4.1 Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von SFP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind folgende Teile des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an SFP zu zahlen.
– Absage bis 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, es wird kein weiteres Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
– Absage weniger als 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 20% werden als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
– Absage weniger als 10 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 40% werden als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
4.2 Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (schwere Krankheit, Unfall o.ä.) von Seiten der Auftraggeber nicht durchgeführt werden, wird kein Ausfallshonorar berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren
(Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von SFP.
6. Verlust und Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung digitaler Aufnahmen haftet SFP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet SFP keinen Ersatz.
6.2 Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet SFP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.
7. Leistung, Gewährleistung und Haftung
7.1 Der künstlerische Gestaltungsspielraum (Bildgestaltung, Bildbearbeitung, Aufnahmeort, fotografische Mittel) liegt im Ermessen von SFP, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil von SFP informiert. SFP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Es werden mindestens 50 Bilder pro Stunde vor Ort geliefert. Die Fotos werden im hochauflösendem JPG-Format zur Verfügung gestellt. Dabei wird nach eigenem Empfinden von SFP eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß – Fotos zusammengestellt. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, aber spätestens 6 Wochen nach der Hochzeit.
7.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. SFP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
7.3 Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Auch während der Trauung sowie dem Einzug, dem Anschnitt der Torte und dem Eröffnungstanz wird gebeten, dass nicht von Gästen fotografiert wird, da dies die Arbeit vom SFP beeinflussen und beeinträchtigen kann. Sollte trotz der genannten Einwände von Gästen fotografiert werden, muss damit gerechnet werden, dass einzelne Teile der Hochzeit ggf. nicht von SFP fotografisch festgehalten werden können. Dadurch verliert das Brautpaar jeglichen Anspruch gegen fehlende Bilder rechtlich vorzugehen.
7.4 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet SFP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.5 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. SFP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall von SFP kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei jeglichem Ausfall von SFP wird die Anzahlung an den Auftraggeber zurückgezahlt.
7.6 SFP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. SFP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
7.7 SFP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.8 SFP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder-und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der SFP keine Haftung.
8. Persönlichkeitsrechte und Bildrechte
8.1 SFP ist berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit – Social Media, Website, Hochzeitsblogs, Werbung, Fotobücher, etc.) zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von SFP seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
8.2 Der Auftraggeber erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von SFP verarbeitet werden.
8.3 Alle Urheber- und Bildrechte sowie Leistungsschutzrechte stehen SFP zu und bleiben bei SFP.
8.4 Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch SFP an den Auftraggeber übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger und gut lesbarer (sichtbarer) Hinweis (unmittelbar beim Lichtbild) auf das Urheberrecht von SFP zu machen.
8.5 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an SFP über.
8.6 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der SFP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch SFP.
8.7 Jede Manipulation der Fotos ist nicht gestattet.
8.8 SFP archiviert die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
9. Nebenpflichten
9.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält SFP diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.
10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand
10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Salzburg-Umgebung. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Salzburg-Umgebung.
10.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von SFP auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).11.
2. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber nimmt folgende Datenschutzmitteilung, soferne diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass SFP damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:
SFP als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:
2.1. Zweck der Datenverarbeitung:
SFP verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und/oder der vom Auftraggeber angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken von SFP, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke von SFP.
2.2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
SFP verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.
2.3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners:
Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Auftraggebers namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
2.4. Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von SFP nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
2.5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Nach geltendem Recht ist der Auftraggeber unter anderem berechtigt
– zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten SFP gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten
– die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen
– von SFP zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
– unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
– Datenübertragbarkeit zu verlangen
– die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
– bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben
2.6. Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Sollte der Auftraggeber zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Fotografen wenden.